Gesunde Teilhabe für alle Menschen in Berlin ermöglichen
Das Gesundheitsziel „Gesund teilhaben“
Die Berliner Landesgesundheitskonferenz entwickelt seit 2020 das Gesundheitsziel „Gesund teilhaben“.
Beim Gesundheitsziel „Gesund teilhaben“ werden Zielgruppen in Lebenswelten berücksichtigt, die durch die bestehenden Gesundheitszieleprozesse der Berliner Landesgesundheitskonferenz (Gesund aufwachsen, Gesund arbeiten, Gesund altern) bisher gar nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind. Hierunter zählen z.B. Menschen mit einer Behinderung, Menschen ohne eigenen Wohnraum oder auch Opfer von Gewalt. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Nationalen Präventionsstrategie und der Berliner Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes.
Die Akteure der Berliner Landesgesundheitskonferenz haben zunächst entschieden, Gesundheitsziele für Menschen ohne eigenen Wohnraum und für alleinerziehende Menschen zu entwickeln. Hierzu haben sich zwei Unterarbeitsgruppen gebildet.
Gesunde Teilhabe wird hier ganzheitlich betrachtet und verstanden. Das Augenmerk wird gleichermaßen auf die Reduzierung von Risiken wie auch auf die Entwicklung und Stärkung von Ressourcen gelegt. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, Voraussetzungen für ein gesundes Leben zu schaffen und zu gestalten (Verhältnisprävention) sowie das gesunde Verhalten jedes Menschen und dessen Fähigkeiten anzuregen, zu ermöglichen und zu fördern (Verhaltensprävention).
Hier finden Sie die Gesundheitsziele für alleinerziehende Menschen (2023)
Hier finden Sie die Gesundheitsziele für Menschen ohne eigenen Wohnraum (2022)
UAG-Sprecher*innen
Alleinerziehende
Britta Starke | Koordinierungsstelle für Alleinerziehende im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Miriam Knörnschild | Alice-Salomon Hochschule
Menschen ohne eigenen Wohnraum
Nina Przyborowski | Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Bei Fragen zur AG Gesund teilhaben wenden Sie sich an die Fachreferentin Marisa Elle