Gesunde Teilhabe für alle Menschen in Berlin ermöglichen
Das Gesundheitsziel „Gesund teilhaben“
Die Berliner Landesgesundheitskonferenz entwickelt seit 2020 das Gesundheitsziel „Gesund teilhaben“.
Beim Gesundheitsziel „Gesund teilhaben“ werden Zielgruppen in Lebenswelten berücksichtigt, die durch die bestehenden Gesundheitszieleprozesse der Berliner Landesgesundheitskonferen bisher gar nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Nationalen Präventionsstrategie und der Berliner Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes.
Gesunde Teilhabe wird hier ganzheitlich betrachtet und verstanden. Das Augenmerk wird gleichermaßen auf die Reduzierung von Risiken wie auch auf die Entwicklung und Stärkung von Ressourcen gelegt. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, Voraussetzungen für ein gesundes Leben zu schaffen und zu gestalten (Verhältnisprävention) sowie das gesunde Verhalten jedes Menschen und dessen Fähigkeiten anzuregen, zu ermöglichen und zu fördern (Verhaltensprävention).
Die Akteur*innen der Berliner Landesgesundheitskonferenz haben zunächst entschieden, Gesundheitsziele für Menschen ohne eigenen Wohnraum und für alleinerziehende Menschen zu entwickeln. Hierzu haben sich zwei Unterarbeitsgruppen mit interdisziplinären Akteur*innen gebildet, in denen die Gesundheitsziele erarbeitet, weiterentwickelt und teilweise umgesetzt werden.






